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Baugenehmigung für Photovoltaikmodule?

Das hängt vor allem davon ab, wo und wie Ihre Anlage errichtet werden soll. Laut Baugesetzbuch (BauGB) ist der Bau der üblichen kleineren Photovoltaik-Dachanlagen von Privatleuten grundsätzlich genehmigungsfrei. Das gilt vor al­lem bei Anlagen, wo die Photovoltaikmodule parallel zum Dach oder der Fassade angebracht werden. Allerdings gibt es Einschränkungen, die je nach Landesbauordnung unter­schiedlich ausfallen, und die gerade bei Anlagen greifen, bei denen die Kollek­toren auf Ständern montiert werden.

Photovoltaikmodule und der Denkmalschutz

Außerdem müssen bei der Planung einer solchen Anlage der Denkmalschutz sowie örtliche Bebauungspläne beachtet werden. So kann eine Gemeinde den Bau einer PV-Anlage verwehren, wenn diese etwa den Charakter zum Beispiel des Dorfkerns verändert – auch wenn weder Dorfkern noch Ihr Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Erste Auskünfte können routinierte Installateure geben, weitere Informationen liefern die örtlichen Bauämter und -verwaltungen.

Sollen die Photovoltaikmodule auf einem Gebäude beispielsweise in einem historischen Ensemble installiert werden, dann können Sie schon nach einem Blick auf die umliegenden Dächer auf den Erfolg Ihres Vorhabens schließen. Und Denkmalschutz schließt Photovoltaikmodule nicht aus: Unter anderem für diese Dächer eignen sich in die Dachhaut integrierte Module. Außerdem genehmigen die Behörden die Anlagen mitunter auf den Dachseiten, die dem Publikums-verkehr abgewandt sind.

Bestehen Unsicherheiten, weil etwa die Anlage größer ausfallen und sich etwa über ein Dach eines Mehrfamilienhauses erstrecken soll; eine Fassadenanlage geplant ist, die aus der Gebäudehülle herausragt; ein öffentliches Gebäude mit Photovoltaikmodulen versehen werden soll oder Gebäude unter Denkmalschutz, dann können Sie eine Bauanzeige stellen. Diese nimmt nämlich die Behörden in die Pflicht. Diese müssen nun feststellen, ob die Anlage tatsächlich genehmi­gungsfrei ist. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen Sie vor der Installation der Anlage noch die erforderlichen Genehmigungen einholen. Große Anlagen wie Solarparks sind immer genehmigungspflichtig.

Selbstverständlich müssen bei der Installation alle anderen bestehenden Pflich­ten beachtet werden – Brandschutz, Statik; Standortsicherheit, Verkehrssicher­heit, Grundstücksabstände.

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