Finanzen und Recht

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Photovoltaik - Brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung?

Es besteht keine einheitliche Regelung, ob ein Gewerbe für Photovoltaik-Anlagen nötig ist. Die Frage nach der Gewerbeanmeldung für die Photovoltaik ist unabhängig vom Steuerrecht. Ist Ihr erstrebte Gewinn aus der Photovoltaik-Anlage gering, liegt ein sogenannter Bagatellfall vor. Dieser entspricht nicht den Vorstellungen über die Ausübung eines Gewerbes und erscheint somit nach den Zielsetzungen der Gewerbeordnung als nicht regelungsbedürftig.

Das bedeutet, dass der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Privathausdächern und kleineren Gewerbebetrieben in dabei üblichen Größenordnungen (lt. Bundesfinanzministerium bis 5 kW) keine gewerbliche Tätigkeit ist. Denn hier wird nach einer langen Refinanzierungsphase nur ein unerheblicher Kostenüberschuss erwirtschaftet.

Bei größeren Anlagen ist eine Einzelfallentscheidung anhand einer vorgelegten langfristigen Ertragsprognose des Ordnungsamtes erforderlich. Hierzu wurde die Auffassung formuliert, dass in der Anfangsphase, in der keine Gewinne erzielt werden, eine Gewerbeanmeldung nicht in Betracht kommt, sondern erst, wenn der erstrebte Gewinn die eigenen Kosten deutlich überschreitet. Für Betreiber kleinerer Anlagen ist es sinnvoll, beim örtlichen Gewerbeamt schriftlich nachzufragen, ob auf ein Gewerbe für die Photovoltaik verzichtet werden kann.


Auf der folgenden Seite erklären wir mehr zum Umgang mit dem Finanzamt und der Umstatzsteuer...

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